Donnerstag, 23. März 2017

Auf und nieder immer wieder?

"Bitte aufstehen!" Dieser Ruf erklingt im Laufe eines Hauptverhandlungstages vor manchen Gerichten nicht nur zu Beginn, sondern nach jeder Unterbrechung, ganz gleich, wie kurz diese ist.

Gerufen wird der mit Höflichkeitsformel versehene Befehl -zumindest in Koblenz- von den Wachtmeistern.
Adressaten sind sämtliche Prozessbeteiligten und aufstehen sollen sie, weil das Gericht eintritt. Das steht so in Nr. 124 RiStBV. Der geneigte Leser wird allerdings rasch feststellen, dass da nur drinsteht, dass man sich zu Beginn der Hauptverhandlung, bei Vereidigungen und bei der Urteilsverkündung zu erheben hat. Eine Hauptverhandlung beginnt aber nicht nach jeder Pause aufs Neue, sondern einmal täglich.

Die meisten Vorsitzenden kennen die Rechtslage, weshalb sie nach einer Pause bei Betreten des Sitzungssaales sagen, man möge Platz behalten.

Dann gibt es aber noch eine Handvoll Vorsitzende, die sie nicht kennen und ein Sitzenbleiben mit zum Teil sehr harschen Worten monieren und gar mit der Verhängung von Ordnungsgeldern drohen.

Hierauf gibt es dann je nach Temperament und Harmoniebedürfnis des Verteidigers unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten:

1. Man behält Platz, verweist höflich auf die RiStBV und wartet ab, was passiert. Geeignet für Kollegen, die Diskussionen schätzen. Harmoniebedürfnis 4 von 10.
2. Man behält Platz, verweist nicht auf die RiStBV und wartet ab, was passiert. Geeignet für Kollegen, die Diskussionen nicht schätzen. Harmoniebedürfnis 2 von 10.
3. Man behält Platz und schnauzt zurück: "Hoffentlich kennen Sie sich in der StPO besser aus als in der RiStBV!" Harmoniebedürfnis 0 von 10.
4. Man steht auf und entschuldigt sich. Geeignet für Kollegen, die sich auch für gestellte Anträge entschuldigen, weil diese dem Gericht Arbeit machen. Harmoniebedürfnis 10 von 10.
5. Man steht auf und verweist höflich auf die RiStBV. Geeignet für Kollegen, die wissen, wie es richtig ist, dem Vorsitzenden aber Gelegenheit geben möchten, sich bis zur nächsten Pause auf denselben Stand zu bringen. Harmoniebedürfnis 7 von 10.
6. Man steht auf, verweist auf die RiStBV einerseits und andererseits darauf, dass man gleichwohl aufsteht aus Gründen der Varizenprophylaxe. Harmoniebedürfnis 3 von 10.

Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Vielleicht hat der ein oder andere Leser noch einen Vorschlag.



1 Kommentar:

justizfreund hat gesagt…

Das geht nicht nur beim "auf und nieder" so zu.

Mir hatte mal ein Richter erzählt, dass mein Mietverhältnis über Wohnraum automatisch erlischt, wenn mein Vermieter bestimmte Handlungen vornimmt und ich müsse daher einen für mich extrem nachteiligen Vergleich eingehen.
Weil ich aber hartnäckig blieb obwohl mein Anwalt, der gegnerische Anwalt und der Richter mir die Rechtslage entsprechend erklärten erbat mein Anwalt eine Verhandlungspause. In der Pause erklärte ich meinem Anwalt, dass dem nicht so ist. Das hat der auch verstanden aber er meinte, dass man das dem Richter auf keinen Fall sagen dürfe, denn das könnte zur sofortigen Veruteilung meinerseits führen, wegen der hochelitären Richtergottbeleidigung dadurch für die er dann auch noch eine Strafe erhalten müsse.

Nichthinweis: Wohlfühloase und Harmonie mit 11 von 10 maximal möglichen Punkten.
Unterm Strich, wegen des nicht getätigten Vergleichs Punktabzug also:
Harmonie 5 von 10 Punkten, der auch zur nachteiligen Verurteilung führen kann.


In der Berufung erklärte der vorsitzende Richter im ersten Teilurteil über die Räumung, dass mein Mietverhältnis über Wohnraum automatisch erloschen sei (übrigens ohne Kündigungsfrist und ohne gerichtliche Räumungsfrist) und es hat keiner was gesagt, weil mein Anwalt wieder erklärte, dass das nicht ginge:
Harmonie 10 von 10 Punkten.

Nun gab es das Teilurteil über den von mir zu zahlenden Schadenersatz und der vorsitzende Richter erklärte wieder, dass mein Mietverhältnis automatisch erloschen sei. Da musste ich mich als dummer Prolet zu Wort melden und diesen rechtlichen Irrtum aufklären. Es gab einen lauten knallroten Richterkopf mit sofortiger Verurteilung:
Harmonie 0 von 10 Punkten.

Etwa 1 Jahr später habe ich mir gedacht, weil ich ja bei noch bestehendem Mietverhältnis welches immer noch bestand vom Gerichtsvollzieher aus der Wohnung gesetzt wurde meinen Vermieter auf Schadenersatz zu verklagen.
Am AG-Minden erklärte der gegnerische Rechtsanwalt der Richterin, dass mein Mietverhältnis doch ohnehin automatisch erloschen sei.
Richterin (die die vorhergehenden Entscheidungen nicht kannte): "Also, dass das nicht so ist, dass kann man doch in jedem Rechtsbuch nachlesen"
Harmonie 15 von 10 Punkten.
5 Punkte gibts wegen der Frage des Anwalts der Gegenseite hinzu.
Rechtliche Proletennachfrage, weil es von 14000 DM nur 1900DM geben soll:
Abzug 7 Punkte, da Proletennachfrage. Da der Prolet die Klage eingereicht hat aufgrund derer es PKH gab und die Richterin ihn min. für einen Jurastudenten hielt, er aber Hauptschulabschluss hatte, wie er zuvor sagte: Abzug minus 10 Punkte, also Enstand -3 Punkte für einen selbst und die Gegenseite hat aber auch nur 5 Harmoniepunkte.

Berufung: Befangenheitsantrag bezügl. des vorsitzenden Richters mit knallrotem Kopf: 0 Harmoniepunkte. Befangenheitsantrag wird abgelehnt, weil sofortige laute Verurteilungen aufgrund rechtlichem Schwachsinn mit knallroten Kopf sind völlig in Ordnung: +2 Harmoniepunkte, da dem niederen Proleten sein niederer Stand mit schädigender Gewalt erklärt wurde.
Allerdings zögerte der Befangenheitsantrag das Verfahren so lange hinaus, dass der Richter pensioniert wurde und nur noch 2 ehemalige Beisitzende vorhanden waren wo von die eine Richterin nun vorsitzende Richterin wurde. Als Richterin bei knallroten Richterköpfen mit sofortiger Verurteilung und ohne Gerichtsberatung nichts sagen: 150 Harmoniepunkte bei Gerichtskollegen.
Das Mietverhältnis besteht natürlich selbstverständlich immer noch (was gar nicht gesagt wurde, sondern selbstverständlich war) und es gibt Schadenersatz wobei nur ein Vergleich in Frage kommt.
Mit Vergleich einverstanden sein, damit gerichtlich peinlicherweise nun nicht zu Papier gebracht werden muss, dass das Mietverhältnis immer noch besteht +5 Harmoniepunkte. Endstand 7 Harmoniepunkte.